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Begutachtungen

Führerscheinbescheinigung

Zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung schreibt die Fahrerlaubnisverordnung regelmäßige Kontrollen vor. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung ist von Bewerbern der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel - Reisen nach § 11 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis - Verordnung Pflicht.

Gesundheitsbelehrung nach § 43 IfSG

Die Gesundheitsbelehrung ist dann für Sie wichtig, wenn Sie bei ihrer Arbeit direkt oder indirekt (Geschirr, Besteck) mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die Bescheinigung ist vor ihrem ersten Arbeitstag bei ihrem Arbeitgeber abzugeben.

Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei Sporttauchern

Eine Teilnahme am Tauchsport ist durch eine Reihe von Erkrankungen ausgeschlossen. Darum hat die "Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) e.V." eine Vorsorgeuntersuchung für Sporttaucher entwickelt. Die Teilnahme daran ist freiwillig und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In diesem Rahmen wird unter anderem eine Lungenfunktion, ein Ruhe- und Belastungs-EKG und eine Ganzkörperuntersuchung vorgenommen. Ggf. werden auch Laborwerte bestimmt. Ziel ist es, dem Tauchinteressierten größtmögliche Sicherheit in Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken zu bieten.

Berufseignungsuntersuchung

Mit einer Untersuchung durch den Arzt wird festgestellt, ob eine Eignung für einen bestimmten Beruf aus körperlicher, geistiger und psychischer Sicht gegeben ist. Dieses ärztliche Attest zur Eignung für einen Beruf wird von vielen Arbeitgebern vor Beginn einer Beschäftigung verlangt. Sprechen Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung in der Praxis an.

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen im Bereich der Begutachtungen Selbstzahlerleistungen darstellen und von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden.