Die Körperakupunktur ist ein Verfahren aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Dabei werden mit kleinen Nadeln die Leitbahnen (Meridiane) des Körpers mit seinen Meridianpunkten behandelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei chronischen Rückenschmerzen oder bei der Kniegelenksarthrose, wenn die Beschwerden bereits länger als ein Jahr bestehen und dokumentiert sind. Voraussetzungen sind jedoch die Zusatzbezeichnung Akupunktur und jährliche Qualifikationsmaßnahmen, welches beides von Dr. Paul Gumminger erfüllt wird.
Schädelakupunktur nach YNSA
YNSA steht für die Yamamoto New Scalp Acupuncture (Yamamoto Neue Schädelakupunktur) und ist eine eigenständige Akupunkturmethodik, bei welcher die verschiedensten Erkrankungen nach eingehender Untersuchung nach Yamamoto über Akupunktur am Kopf therapiert werden.
Ohrakupunktur
Die Ohrakupunktur funktioniert ähnlich wie die Körperakupunktur über die Behandlung bestimmter Akupunkturpunkte und Leitbahnen (Meridiane) am Ohr. Dabei gibt es eine spezielle Untersuchungsmethode und besondere Nadeln die auf eine bestimmte Dauer im Ohr bleiben können (sog. Dauernadeln). Die Kosten für eine Ohrakupunktur werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei vielen Erkrankungen, verschiedensten Schmerzsyndromen, psychischen Erkrankungen und auch zur Raucherentwöhnung zeigen sich hier oft erstaunliche Erfolge
Bitte beachten Sie, dass Leistungen im Bereich der Akupunkturtechniken teilweise Selbstzahlerleistungen darstellen und von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden.